Pressemitteilung

Alle hessischen Sportstätten werden per Verordnung geschlossen? So geht‘s nicht, Herr Innenminister!

Hermann SchausCoronaGesundheitInnenpolitik

Zur Entscheidung von Innenminister Peter Beuth (CDU), ab Donnerstag, den 5. November, alle Sportstätten in Hessen – außer des Profi- und Spitzensports – per Verordnung zu schließen, erklärt Hermann Schaus, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Nicht jede Anti-Corona-Maßnahme ist sinnvoll. Schutzmaßnahmen und Kontaktreduzierungen sind nötig, aber die überzogenen Maßnahmen im Breitensport in Hessen gefährden auch die Akzeptanz dieser Maßnahmen. Jede Maßnahme muss nachvollziehbar notwendig, verhältnismäßig und angemessen sein. Die nun kurzfristig durch Innenminister Peter Beuth verfügte Schließung aller Sportstätten, mit Ausnahme des Profi- und Hochleistungssports, ist überzogen und unnötig.“

Während die Verabredung der Ministerpräsidenten vom 28. Oktober es gestatte, Sport alleine, zu zweit oder mit den eigenen Familienmitgliedern auch in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen auszuüben, sei in Hessen nun auf nahezu allen Sportanlagen für den Freizeit- und Amateurbereich der Sportbetrieb untersagt, so Schaus. Sport sei aber auch gesundheitsfördernd. Viele Sportarten seien zudem keine Mannschaftssportarten und selbst bei diesen wurden Schutzkonzepte aufgestellt. Ein größeres Infektionsgeschehen über Breitensport sei nicht bekannt.

„Das Beispiel des Profifußballs macht deutlich: Dort wo der Rubel für wenige rollt, stehen Tests zur Verfügung und es werden großzügige Ausnahmen gemacht. Aber der gesamte Breitensport, der eine bedeutende Rolle für die Gesundheit und Stimmungslage in der Bevölkerung einnimmt, tausende kleinen Vereine, Gruppenleiter und nicht zuletzt Trainer, von denen viele als Solo-Selbstständige arbeiten, bekommen von einem Tag auf den anderen ein Betätigungs- und Berufsverbot vom Sportminister ausgesprochen. DIE LINKE fordert den Innenminister auf, allen Sportstätten und -vereinen den Betrieb dort zu erlauben, wo Schutzkonzepte ein Infektionsgeschehen weitgehend ausschließen.“