Pressemitteilung

Auch die Gefangenen in Hessen haben ein Recht auf angemessenen Lohn

Saadet SönmezJustiz- und Rechtspolitik

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die Gefangenenentlohnung in NRW und Bayern für verfassungswidrig erklärt hat, erklärt Saadet Sönmez, justizvollzugspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das heutige Urteil ist wegweisend – auch für alle anderen Bundesländer. Auch in Hessen ist die Gefangenenentlohnung viel zu niedrig und widerspricht so dem Resozialisierungsgebot.

DIE LINKE kämpft schon lange dafür, die Löhne an den geltenden Mindestlohn anzupassen. Wer in Haft arbeitet verdient maximal ca. 2,30 Euro pro Stunde – das ist ein Hohn. Den Gefangenen wird so keine Wertschätzung für ihre Arbeit vermittelt, im Gegenteil: Arbeit lohnt sich nicht. Zudem gibt es keine Einbeziehung in die Rentenversicherung. Damit ist auch Altersarmut vorprogrammiert.“

Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts seien deutlich, so Sönmez: Resozialisierung durch Gefangenenarbeit könne zur verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierung nur beitragen, wenn den Gefangenen durch die Höhe des ihnen zukommenden Entgelts in einem Mindestmaß bewusstgemacht werden kann, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll sei. Das sei in Hessen derzeit absolut nicht gegeben.

„Gefangene haben oft hohe Schulden, Unterhaltsverpflichtungen und zum Teil höhere Kosten für Alltägliches: Ein zehnminütiges Telefonat in der JVA Schwalmstadt kostet beispielsweise knapp zwei Euro. Schnellstmöglich müssen deshalb auch in Hessen die gesetzlichen Regelungen an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden und ein Resozialisierungskonzept ins Gesetz formuliert werden, das die Entlohnungen entsprechend deutlich erhöht.“