Pressemitteilung

Bannwaldgesetz schützt nicht vor weiterem Flughafenausbau

Torsten FelstehausenUmwelt- und Klimaschutz

Zu der von Grünen und CDU geplanten Änderung des Bannwaldgesetzes erklärt Torsten Felstehausen, umwelt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Erst wenn der letzte Baum gerodet ist, werden Grüne und CDU merken, dass man alleine mit einem Flughafen nicht überleben kann. Weiterhin soll das Bannwaldgesetz den Flughafenausbau, nicht jedoch den Bannwald schützen. Der für das ‚Gemeinwohl unersetzliche Wald‘ – wie es im Hessischen Forstgesetz heißt, konnte in den letzten Jahrzehnten für den Flughafen- und Autobahnausbau gerodet werden. Das wird nach der Gesetzesänderung durch Schwarzgrün weiterhin möglich sein.“

In der Klimakrise sei nicht mehr selbstverständlich, dass Flughafen-, Autobahn- und Bahnausbau gleichermaßen dem Gemeinwohl dienen, so Felstehausen. Begrüßenswert sei, dass die geplante Gesetzesänderung die Rodung des Bannwalds für den Kiesabbau erschwere. Leider käme diese Änderung um Jahre zu spät. Seit 2013 sei auf knapp 64 Hektar Waldfläche neuer Kiesabbau ermöglicht worden.


„2014 hatten Grüne und CDU es abgelehnt, den Bannwald im Rhein-Main-Gebiet auch vor weiterem Kiesabbau zu schützen. Die Wiederaufforstung ehemaliger Abbaugebiete gelingt bei weitem nicht auf allen Flächen. Meist wird nie wieder ein stabiler Hochwald entstehen. Weil Verfüllung und Wiederbewaldung aber Teil der Genehmigung sind, darf der Kiesabbau nicht fortgesetzt werden. In Zeiten des Klimawandels muss der Bannwald absoluten und keinen relativen Schutz haben, so wie Grüne und CDU es vorsehen.“

Hinweis: DIE LINKE wird zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag einbringen.