Pressemitteilung

Bau Terminal 3: De facto-Zwischenlager der Fraport darf nicht im Nachhinein legalisiert werden

Torsten FelstehausenUmwelt- und KlimaschutzVerkehr

Zu dem heutigen Erörterungstermin des Regierungspräsidiums Darmstadt zu dem von der Fraport beantragtem Bodenlager für mit polyfluorierten Chemikalien (PFC) belasteten Erdaushub – siehe auch FR-Artikel von heute ‚Giftberg schrumpft langsam‘ -  erklärt Torsten Felstehausen, umwelt- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Eine nachträgliche Legalisierung des de facto bestehenden Zwischenlagers darf es nicht geben. Nach dem wenig überraschenden Fund von mit PFC belastetem Erdreich auf einem bekanntermaßen mit PFC belastetem Areals, hätten die Erdarbeiten unverzüglich gestoppt werden müssen. Mit der Zwischenlagerung ohne Genehmigung hat die Fraport AG Fakten geschaffen. Besonders bei Großbaustellen darf eine solche Praxis nicht zum Standard werden.“

Es sei gut, dass sich so viele Menschen, Bürgerinitiativen und die Kommunen Neu-Isenburg und Mörfelden-Walldorf gegen den Betrieb des temporären Bodenlagers zur Wehr setzten und auf der heutigen Mahnwache auf weitere Versäumnisse auf der Baustelle des Terminals 3 aufmerksam machten, so Felstehausen.

„Ceterum censeo, die Nordwestlandebahn und das Terminal 3 hätten nicht genehmigt werden dürfen.“