Pressemitteilung

Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte behinderter Menschen

Ulrich WilkenBundespolitikSoziales

Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsausschlüsse auf Bundesebene festgestellt worden ist, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Demokratie muss von allen in der Gesellschaft tagtäglich gelebt und erlebt werden können. Politische Mitbestimmung in Form von Wahlen ist ein wesentlicher Teil davon. Diese darf nicht leichtfertig beschnitten werden. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb ein wichtiger Meilenstein für die Demokratie – in Europa, im Bund wie auch in Hessen.“

Es sei notwendig, nun die Wahlrechtsausschlüsse aufzuheben und so die Teilnahme der betroffenen Menschen an Wahlen zu ermöglichen, so Wilken. Das gelte auch für die hessischen Regelungen, für deren Aufhebung die Betroffenenverbände und DIE LINKE schon so lange streiten.

„Leider kommt die Entscheidung für die kommenden Europawahlen zu spät. Ebenso darf eine weitere Gruppe nicht vergessen werden: In Deutschland leben 8,6 Millionen formalrechtliche Ausländer im wahlberechtigten Alter. Sie sind bei uns von Parlamentswahlen ausgeschlossen. Ein Unding.“