Pressemitteilung

CDU wärmt Vorratsdatenspeicherung wieder auf

Zur Aktuellen Stunde der CDU zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der EuGH bestätigt im September 2022 erneut seine bisherige Rechtsprechung und somit, was eigentlich längst klar war:  Die anlasslose, allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Dass die CDU-Fraktion dieses Instrument aus der Mottenkiste holen möchte, ist wenig verwunderlich - hatte doch zuletzt die CDU als Teil der Großen Koalition im Bund immer weiter Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.“

Empörend sei, dass die CDU mit dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt argumentiere, so Felstehausen. Der richtige Weg wäre hier ein massiver Ausbau von Prävention. Dies sei die allerbeste Option, um Straftaten zu verhindern.

„Sicherheitspolitik muss grundrechtsorientiert sein. Die Freiheitsrechte dürfen nicht für eine scheinbare Sicherheit über Bord geworfen werden. Das tote Pferd Vorratsdatenspeicherung gehört nicht weiter geritten, sondern endgültig begraben.“