Pressemitteilung

Corona-Pandemie: Notwendige Bedingungen für Schulöffnung schaffen - Grundrechte verteidigen

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Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat am Mittwochabend die nächsten Schritte zur Eindämmung der Coronakrise dargelegt. Dazu erklären Janine Wissler und Jan Schalauske, die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Öffnung der Schulen für die letzte Grundschul- und Abschlussklassen kann nur unter bestimmten Bedingungen funktionieren, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte garantieren zu können. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass jede Schule einen Hygieneplan erarbeitet und genügend Hygiene- und Schutzartikel an den Schulen vorhanden sind.

Die Gruppengrößen müssen begrenzt, Abstände eingehalten und die Risikogruppen geschützt werden. Außerdem muss garantiert sein, dass der Unterrichtsstoff, der im Homeschooling erarbeitet werden sollte, nun vollumfänglich nachbereitet wird - ansonsten kann dieser kein Bestandteil der Abschlussprüfungen sein.

Auf Grund der besonderen Umstände des Homeschoolings sollten alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Klassenstufe versetzt werden, ein ‚Sitzenbleiben‘ darf es in diesem Jahr nicht geben."

Von einem effektiven Schutz der Risikogruppen in Hessen könne angesichts des fortgesetzten Mangels an Schutzausrüstung in den Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und der ambulanten Pflege leider keine Rede sein, so Wissler und Schalauske.

„Vier Wochen nach Beginn des Lockdowns erreichen uns weiterhin viele Hinweise, dass sich die Situation mit Schutzmasken und -bekleidung oder auch Desinfektionsmitteln außerhalb der Kliniken noch immer nicht wesentlich verbessert hat. Überproportional viele der hessischen Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion gehen auf Senioreneinrichtungen zurück. Hier muss endlich eine Lösung her.

Außerdem ist es im Zuge der Corona-Pandemie zu einer Aushöhlung von Freiheits- und Grundrechten gekommen, die teils sehr bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Die Corona-Krise darf nicht dazu genutzt werden, um Grundrechte auszuhebeln. Grundrechtseinschränkungen müssen kritisch hinterfragt und auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden.“