Pressemitteilung
Datenschutzbeauftragter muss in Gesetzgebung eingebunden werden
Zur Veröffentlichung des 51. Tätigkeitsberichts des hessischen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„DIE LINKE dankt dem Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, sowie seinem gesamten Haus für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz unserer Grundrechte und für die wichtigen Impulse zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit.
Der Datenschutzbeauftragte und das große Know-How seines Hauses müssen frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden. Dies ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern führt regelmäßig auch zu besseren politischen Entscheidungsgrundlagen. Ob HessenDATA, Polizeigesetz oder Videoüberwachung ohne Kriminalitätsanalyse - viele peinliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts wären dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) und der Landesregierung erspart geblieben.“
Die steigende Anzahl an Anfragen und Beschwerden mache deutlich, wie hoch der Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürgern sei und welche Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter zukommt, so Felstehausen. Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit müsse dringend personell in die Lage versetzt werden, dem gestiegenen Informations- und Beratungsbedarf auch nachkommen zu können.
„Zu Recht weist der Tätigkeitsbericht auf die herausragende Bedeutung des Grundrechtsschutzes bei der Anwendung von ‚Künstlicher Intelligenz‘ hin. Dies gilt insbesondere bei der Schaffung von Rechtsklarheit beim Beschäftigtendatenschutz. Auch hier hat es erst der Rechtsprechung des EUGH bedurft, um die ungenügende Ausgestaltung des hessischen Datenschutzgesetztes klarzustellen.
Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft gemeinsam dafür zu streiten, die informationelle Selbstbestimmung zu stärken und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen. Hierfür ist eine starke und unabhängige Datenschutzbehörde in Hessen unabdingbar.“