Pressemitteilung

DIE LINKE sorgt sich um Einschränkung von Freiheitsrechten. Unterbindung der Seebrücke-Mahnwache in Frankfurt wird Thema im Hessischen Landtag

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Am 5. April hat die Polizei die geplante Mahnwache des Bündnisses Seebrücke Frankfurt unterbunden. DIE LINKE hat dazu einen dringlichen Berichtsantrag eingereicht, der in der nächsten Woche im Innenausschuss behandelt werden soll. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

"Wir sind in großer Sorge, dass selbst eine im Einklang mit den Corona-Schutzvorschriften stehende Mahnwache untersagt wurde. Und dass dabei die Polizei selbst Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert haben. Wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn mit Bezug auf den Corona-Schutz unsere Grundrechte ausgehöhlt werden.

Dass ein Großteil der eingesetzten Polizisten zudem weder Handschuhe noch Schutzmasken getragen haben, ist unverantwortlich.“

Die von der Polizei in unangemessener Weise unterbundene Mahnwache von Seebrücke Frankfurt, werde nun Thema im Landtag, so Schaus. Dazu habe DIE LINKE einen dringlichen Berichtsantrag eingereicht, der am kommenden Donnerstag im Innenausschuss behandelt werden solle.

"Die Seebrücke Frankfurt hatte ihre Mahnwache rechtzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt angemeldet und keine Verbotsmitteilung der Stadt erhalten. Dennoch hat die Polizei diesen stillen und friedlichen Protest untersagt und teilweise mit Gewalt geräumt. Dabei sind auch Pressevertreterinnen und –vertreter an der Berichterstattung behindert worden. Hier liegen gleich mehrere eklatante Grundrechtsverletzung vor, denen wir nun parlamentarisch nachgehen werden."

Hinweis:

Das Bündnis ‚Seebrücke Frankfurt‘ meldete fristgerecht am Freitag, den 3. April 2020 beim Frankfurter Ordnungsamt eine Menschenkette, als Mahnwache, für Sonntag, den 5. April 2020, an, um auf die dramatische Situation von Flüchtlingen und einer notwendigen Evakuierung aus den griechischen Lagern bzw. An der griechisch-türkischen Grenze öffentlich hinzuweisen.

 Bei Anmeldung habe die Veranstalterin die Zusage gegeben, dass zwischen jedem/jeder Teilnehmer/in mindestens zwei Meter Abstand bestehe und sämtliche Corona-Schutzregelungen eingehalten würden. Um das Abstandsgebot von 2 Metern auch zu garantieren, seien auf der Kundgebungsstrecke am Mainufer und dem Eisernen Steg von der Veranstalterin zuvor gut sichtbare farbliche Abstandsmarkierungen auf dem Boden aufgebracht.

 Den Dringlichen Berichtsantrag finden Sie unten.

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