Pressemitteilung

Die Stellungnahmen der Sachverständigen zeigen: Ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz ist dringend notwendig

Saadet SönmezJustiz- und Rechtspolitik

Anlässlich der morgen im Rahmen des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses stattfindenden öffentlichen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz (Drs. Nr. 20/8077), erklärt Saadet Sönmez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die überwiegende Mehrheit der vorliegenden Sachverständigen-Stellungnahmen begrüßen unseren Gesetzentwurf und loben die darin enthaltenen Kernelemente, die den Diskriminierungsschutz in Hessen auf eine solide Basis stellen würden: Die Erweiterung des Merkmalskatalogs, die Einführung eines Verbandsklagerechts sowie einer weisungsunabhängigen Ombudsstelle. Die ebenfalls im Gesetz enthaltene Beweislasterleichterung für Betroffene hat etwa in Berlin, wo ein ähnliches Gesetz seit 2020 existiert, für Diskussionen gesorgt. Die Sachverständigen in Hessen dagegen stehen dieser mehrheitlich positiv gegenüber und sehen darin die Umsetzung einer europarechtlichen Vorgabe.“

Bei der Einführung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes hatte die dort ebenfalls enthaltene „Vermutungsregelung“ bundesweit für Diskussionen gesorgt. Andere Länder hatten sogar angekündigt, keine Polizeibeamten mehr nach Berlin zu schicken, sollte das Gesetz in Kraft treten. Die befürchtete „Klagewelle“ sei allerdings ausgeblieben, wie Berichten der zuständigen Ombudstelle zu entnehmen ist.

„Wir bedanken uns für die bereits vorgebrachten Konkretisierungen und Verbesserungsvorschläge und sind auf weitere Hinweise gespannt. Bereits jetzt steht fest, dass auch die Sachverständigen auf eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in Hessen drängen und unseren Gesetzentwurf als ein geeignetes Mittel hierfür ansehen. Wir appellieren an die schwarzgrüne Landesregierung, ihre Prüfung einzustellen und dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.“

Der Gesetzentwurf (Drs. Nr. 20/8077) ist unter folgendem Link zu finden: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/08077.pdf