Pressemitteilung
Drei Gesetze zum Jahresende: Eines unzulänglicher als das Andere
Im Gesundheits- und Sozialbereich wurden gestern drei Gesetzentwürfe abschließend in dritter Lesung behandelt: das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dazu erklärt Christiane Böhm, sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Alle auslaufenden Gesetze kurz vor Jahresschluss zu behandeln, führt nachweislich zu einem weiteren Qualitätsverlust bezüglich der Arbeitsweise in der schwarzgrünen Koalition. Es sorgt aber auch dafür, dass selbst die Opposition nur noch Flicken auf die größten Löcher kleben kann. Wobei natürlich auch dies von Schwarzgrün dann ignoriert wird.
Der schlimmste Murks betrifft dabei das PsychKHG: Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ist ambitionslos, unterfinanziert und sichert nicht die Selbstbestimmung psychisch erkrankter Personen. Er schrammt maximal haarscharf an der Verfassungswidrigkeit vorbei. Dieser Entwurf ist auch durch einen Änderungsantrag nicht mehr zu retten. Deshalb wird DIE LINKE im kommenden Jahr einen eigenen und fundierten Gesetzentwurf vorlegen.
Das ÖGD-Gesetz ist ein Sparstrumpf der Landesregierung: Immer mehr Aufgaben werden den Gesundheitsämtern übertragen und das Land finanziert nicht einen Cent mehr. Das ist ein bewusstes politisches Unterlaufen des so wichtigen Aufgabenfeldes des ÖGD. Gerade mitten in einer Pandemie ist dieser Sparkurs unverzeihlich. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag eine deutliche Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes entlang der zentralen Forderungen der Anzuhörenden eingefordert – es scheitert wie üblich am Beharrungsvermögen der schwarzgrünen Landtagsmehrheit.
Auch beim Schwangerschaftskonfliktgesetz gilt: Unterfinanzierte Beratungsstellen, eine weiterhin überdimensionierte Arztquote und große Lücken bei Möglichkeiten zum wohnortnahen Schwangerschaftsabbruch lösen keines der vielen Probleme in der Versorgung von ungewollt Schwangeren. Eine bessere Versorgung, etwa über eine Verpflichtung der Kliniken in öffentlicher Hand zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre rechtlich möglich, wird von Schwarzgrün aber nicht gewollt. Damit erweisen sie ungewollt Schwangeren einen Bärendienst!“
