Pressemitteilung

Einsatz von HessenData ist verfassungswidrig

Torsten FelstehausenDaten- und VerbraucherschutzDigitalisierungInnenpolitik

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Einsatzes von automatisierter Datenauswertung durch die hessische Polizei erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung im HSOG (Hessisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung) zur automatisierten Datenauswertung zur Vermeidung von Straftaten verfassungswidrig ist. Durch den Einsatz einer US-amerikanischen Software wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig eingeschränkt, es droht die Schaffung eines gläsernen Bürgers. Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Polizei enge Grenzen. Insbesondere dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht zum Zielobjekt überbordender polizeilicher Ausforschung werden.“

Man erwarte von Innenminister Peter Beuth (CDU), dass er die Feststellungen des Bundesverfassungsrecht ernst nehme und die Schaffung verfassungsmäßiger Zustände in der hessischen Polizei und beim Umgang mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern priorisiere, so Felstehausen. Das Bundesverfassungsgericht habe hier eine Umsetzungsfrist bis zum 30. September 2023 gegeben. Es drohe sonst ein weiterer Verlust des Vertrauens der Hessinnen und Hessen in den Rechtsstaat.

„Wir bedanken uns bei dem Bürgerrechtsverein ‚Gesellschaft für Freiheitsrechte‘, der die Verfassungsbeschwerden begleitet hat. Es zeigt sich weiterhin, dass dieser Druck aus der Zivilgesellschaft auf die Politik nötig ist, um verfassungsgemäße Gesetzeslagen zu erkämpfen und Grundrechte zu verteidigen. Wir werden die nun notwendige gesetzliche Neufassung begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Verfassung gewahrt wird und die Grundrechte der Hessinnen und Hessen unangetastet bleiben.“