Pressemitteilung

Erneute Novelle der Hessischen Sicherheitsgesetze: LINKE macht Kritik an Entwürfen deutlich

Torsten FelstehausenInnenpolitik

Zur ersten Lesung der schwarzgrünen Gesetzentwürfe für eine erneute Novelle der Sicherheitsgesetze erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Bei der Novelle der Sicherheitsgesetze greift Schwarzgrün zahlreiche Punkte auf, die von Sachverständigen, Datenschützern, Bürgerrechtlern und der Landtagsopposition lange vehement gefordert wurden. Doch hinter den Ankündigungen verbirgt sich an vielen Stellen eine Mogelpackung. Zahlreiche Regelungen haben mit verstärktem Kampf gegen rechts nicht das Geringste zu tun. Bei der Kontrolle der Sicherheitsbehörden bleibt Schwarzgrün nicht einmal auf halber Strecke stehen.“

Die von Schwarzgrün geplante Umorganisation der Bereitschaftspolizei habe nichts mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus zu tun, sondern rein organisatorische Gründe, so Felstehausen. Als Konsequenz aus der skandalösen Löschung der Akten von Stephan Ernst sowie zahlreicher weiterer Neonazis beim Verfassungsschutz solle nun ins Verfassungsschutzgesetz aufgenommen werden, dass solche Akten „in der Regel“ erst nach zehn Jahren zu löschen seien. Das gehe nicht über die jetzige Regelung hinaus, fehlerhafte Aktenlöschungen würden somit explizit nicht verhindert.

Schwarzgrün greife zwar endlich Vorschläge zur besseren Kontrolle des Verfassungsschutzes aus. Es bleibe jedoch weiter unmöglich, zumindest allgemein zu berichten, welche Ergebnisse diese Kontrolle zu Tage bringe. Ein Kontrolle, die vollständig der Geheimhaltung unterliege, sei keine Kontrolle.

„Vieles an der Gesetzesnovelle soll einen fortschrittlichen Anschein erwecken. Was sich aber dahinter verbirgt, ist aus unserer Sicht fragwürdig und halbgar, wenn nicht sogar irreführend. Wir werden die Gesetzesberatung deshalb kritisch begleiten.“