Pressemitteilung

EuGH stärkt Bürgerinnen- und Bürgerrechte: Deutsche Vorratsdatenspeicherung gekippt

Torsten FelstehausenDaten- und VerbraucherschutzInnenpolitik

Anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, mit dem die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig erklärt worden sind, erklärt Torsten Felstehausen, datenschutzpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„Wir begrüßen das heutige Urteil das Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung und somit, was eigentlich längst klar war:  Die anlasslose, allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist völlig unverhältnismäßig. Sie ist nichts anderes als Massenüberwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und deshalb zu Recht seit 2017 ausgesetzt.“


Das Urteil komme zur richtigen Zeit, so Felstehausen. Schließlich habe sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Vorratsdatenspeicherung jüngst zurückgewünscht und für unverzichtbar erklärt. Das Urteil weise sie nun in ihre grundrechtlichen Schranken.


„Sicherheitspolitik muss grundrechtsorientiert sein. Die Freiheitsrechte dürfen nicht für eine scheinbare Sicherheit über Bord geworfen werden. Deshalb gehört die Vorratsdatenspeicherung auf den Müllhaufen der Geschichte, wo sie ab heute hoffentlich auch bleibt.“