Pressemitteilung

Finanzierung der Privatschulen muss mit Überprüfung des Sonderungsverbots einhergehen

Fraktion im Hessischen LandtagAbgeordneteElisabeth KulaThemenBildung

Anlässlich der heutigen Anhörung zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes im Kulturpolitischem Ausschuss des Hessischen Landtags erklärt Elisabeth Kula, Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Privatschulen sind grundgesetzlich geschützt und müssen somit auch mit Ressourcen ausgestattet werden. Allerdings ist ebenso gesetzlich festgeschrieben, dass niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel von einem Schulbesuch auf einer privaten Schule ausgeschlossen werden darf.

Doch dieses sogenannte Sonderungsverbot wird von den meisten Schulen nicht eingehalten - und vom hessischen Kultusministerium (HKM) weder kontrolliert noch sanktioniert."

Das HKM müsse sich zudem ernsthaft Gedanken machen, warum die Privatschulen so großen Zuwachs erfahren würden. Die Flucht aus dem öffentlichen Schulsystem habe ja Gründe, so Kula.

„Während öffentliche Schulen oft starr an veralteten Strukturen und Methoden festhalten sollen, sind die privaten Schulen für individuelle Förderung, moderner Lehr- und Lernmethoden und oftmals für echte Ganztagsangebote an Gemeinschaftsschulen offen.

Genau diese Bedingungen müssen aber an allen Schulen vorzufinden sein - und zwar kostenlos für Eltern und Schülerinnen und Schüler. Denn die öffentlichen Schulen sollen die besten sein, die aber leider - besonders im Bereich der Inklusion - noch viel aufzuholen haben.“