Pressemitteilung

Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag stellt Gesetzesentwurf vor: Nur ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz garantiert umfassenden Diskriminierungsschutz

Saadet SönmezInstagramFrauenInnenpolitikJustiz- und RechtspolitikMigration und IntegrationQueerSoziales

Anlässlich der Pressekonferenz zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz erklärt Saadet Sönmez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag:

„Der Internationale Tag gegen Rassismus bietet eine passende Gelegenheit, unseren Beitrag gegen Diskriminierung vorzustellen. Im Bereich des Antidiskriminierungsrechts fällt das Bundesrecht leider immer noch hinter europarechtlichen Vorgaben zurück. Viele dieser Vorgaben können zudem ausschließlich auf Landesebene umgesetzt werden. DIE LINKE hat deswegen die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf für ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz eingebracht.“

Dieser erstrecke sich in Abgrenzung an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches lediglich den zivil-und arbeitsrechtlichen Bereich abdecke, auf öffentlich-rechtliches Handeln und schaffe somit ein Instrument, um Diskriminierungen, die von staatlichen Stellen ausgehen, zu ahnden, so Sönmez. Neben Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen siehe der Gesetzentwurf zudem ein Verbandsklagerecht, einen im Vergleich zum AGG erweiterten Merkmalskatalog, die Etablierung einer Ombudsstelle sowie umfassende Maßnahmen zur Förderung einer „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ vor. Der Gesetzentwurf orientiere sich dabei an dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, das bereits 2020 in Kraft getreten sei.

„Unser Gesetzentwurf setzt somit nicht nur europarechtliche Vorgaben um, in dem er den Diskriminierungsschutz gegenüber dem Staat durchsetzt und den Betroffenen eine Beweislasterleichterung ermöglicht, sondern stellt Ihnen auch die nötigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Form einer Ombudsstelle zur Seite. Fortbildungsmaßnahmen, die für Dienstkräfte in Vorgesetztenfunktion verpflichtend sein sollen, sowie systematische Untersuchungen von behördlichen Abläufen mit Blick auf ihr Diskriminierungspotential sollen zusätzlich darauf hinwirken, Ungleichbehandlungen auf Grund von Merkmalen wie Geschlecht, der ethnischen Herkunft oder auch des sozialen Status abzubauen. Frei von Diskriminierung zu leben ist ein Menschenrecht und sollte auch in Hessen Realität werden- ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

Elif Eralp, Sprecherin für Migration, Partizipation und Antidiskriminierung, Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus von Berlin, ergänzt:

„Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist ein Meilenstein im Antidiskriminierungsrecht, das in einem langen Prozess, unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde und nach hitzigen Debatten im Juni 2020 in Kraft trat. Seitdem konnte die Ombudsstelle 684 Beschwerden verzeichnen, die alle 13 Merkmale umfassen. Die Beschwerden richten sich überwiegend gegen die Polizei, Bezirksbürgerämter, Jugendämter, aber auch Schulen.

Die meisten Vorfälle löst die Ombudsstelle allerdings zur Zufriedenheit der Betroffenen, ohne dass ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird. Bisher liegen wenige Verfahren nach dem LADG vor Gericht, insofern ist es, anders als in der Debatte von einigen angenommen, nicht zu einer Klageflut gekommen und die umstrittene Beweiserleichterung bisher kaum zur Anwendung gekommen.“

Hinweis

Der Gesetzesentwurf (Drs. Nr. 20/8077) ist unter folgendem Link zu finden: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/08077.pdf - oder als PDF im Anhang.

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