Pressemitteilung

Frauen besser schützen statt Täter zu entschuldigen: §46 StGB verschärfen

Christiane BöhmFrauen

Anlässlich des morgigen Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen erklärt Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der gefährlichste Mann für eine Frau ist leider oft der eigene (Ex-)Partner. Femizide bauen sich langsam auf: Kontrollwahn und vermeintlich leichtere Formen häuslicher Gewalt sind die Stufenleiter, die auch in Hessen in vielen Fällen zum Mord an Frauen führen. Wir sind alle aufgefordert, hier möglichst früh zu handeln. Frauen brauchen ein wachsames Umfeld, welches bei psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt interveniert, um Betroffene zu unterstützen. Die Strukturen für Frauen in Not brauchen endlich die angemessene finanzielle und personelle Ausstattung, um die Istanbul-Konvention überall mit Leben füllen zu können.“

Noch viel zu oft würden Morde an Frauen - auch von Gerichten und Medien - als vermeintliche Eifersuchtstaten herabgespielt, so Böhm.

„Der Femizid an einer 27-jährigen Pflegerin in Biebesheim im Februar 2021 ist ein klassisches Beispiel für die Ignoranz gegenüber männlicher Gewalt. Der Täter griff seine Ehefrau bereits einen Monat zuvor mit einem Messer an. Als sie sich dazu entschied, Kontakt zu einer Unterstützungseinrichtung zu suchen, folgte der Mord. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Darmstadt hatte jedoch in seiner kürzlichen Urteilsbegründung nichts Besseres zu tun als von einer ‚schicksalshaften und toxisch angelegten Beziehung‘ zu sprechen und damit die Mordabsicht – und die Gefängnisstrafe - kleinzureden. Es ist aber kein unvermeidliches Schicksal, als Frau vom eigenen Partner ermordet zu werden. Es ist Auswuchs eines selbstherrlichen Patriarchats, in dem Männer glauben, dass sie das Recht besitzen, über Frauen in jeder Lebenslage zu bestimmen.

Auch deshalb braucht es endlich eine Klarstellung der Grundsätze der Strafzumessung im §46 StGB: Die Frauenfeindlichkeit einer Tat muss endlich als strafverschärfendes Merkmal festgeschrieben werden.“