Pressemitteilung

Freispruch im Fall Elmar J. Anklage wurde sehenden Auges gegen die Wand gefahren

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

Anlässlich des Freispruchs des Paderborner Landgerichts für Elmar J., welchem vorgeworfen wurde, die Mordwaffe im Falle des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke verkauft zu haben, erklärt Hermann Schaus, Obmann für die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im Lübcke-Untersuchungsausschuss:

„Der Freispruch von Elmar J. vom Vorwurf des Waffenhandels war abzusehen und ist daher für die Generalbundesanwaltschaft ziemlich peinlich. Stephan Ernst, der einzige Belastungszeuge gegen J., wurde bereits im Mordprozess für unglaubwürdig erklärt. Dennoch hat es der Generalbundesanwalt versäumt, weitere Beweise für die Schuld von Elmar J. zu ermitteln. Die Anklage wurde sehenden Auges gegen die Wand gefahren.“

In der kommenden Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses am 11. Februar werde unter anderem der Generalbundesanwalt Killmer zum illegalen Waffenhandel von Stephan Ernst und Markus H. befragt. Dieser sei im Mordprozess völlig unbeachtet geblieben, weshalb auch die Rolle von Markus H. nicht adäquat beurteilt werden konnte, so Schaus.

„Erst kürzlich gingen dem Untersuchungsausschuss Akten der Waffenermittlungen in Nordrhein-Westfalen zu. Aus diesen geht bisher hervor, dass die Verbindungen zu einem Freund von Elmar J., bei dem große Mengen illegaler Waffen, Munition und Sprengstoff entdeckt wurden, keinen Eingang in die Ermittlungen gefunden haben. Das ist erschreckend, da dieser Mann mit Markus H. auf der Internetplattform ‚egun‘ mutmaßlich Schießkugelschreiber gehandelt hatte.

Das gesamte Verfahren weckt erneut den Eindruck, dass die Generalbundesanwaltschaft nur mit Minimalaufwand gegen Netzwerke der extremen Rechten ermittelt. Den Waffenhandel militanter Neonazis unterbindet man so jedenfalls nicht.“