Pressemitteilung
Gegen ungewollt Schwangere gerichtete Gehsteigbelästigungen muss auf gesetzlicher Grundlage begegnet werden
Die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag hat heute einen Antrag eingereicht, der eine gesetzliche Grundlage gegen die Gehsteigbelästigungen von Selbstbestimmungsgegnerinnen und -gegnern einfordert. Dazu erklärt Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Dezember vergangenen Jahres ist klar: Der schwarzgrüne Versuch, die notwendigen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit, um Schwangere auf dem Weg zur Pflichtberatung vor Drangsalierung zu schützen, nur mit einem Erlass zu regeln, ist krachend gescheitert. Das konnte auch nicht überraschen: Schon in der Anhörung zu unserem LINKE-Gesetzentwurf zu diesem Thema wurde von den anwesenden Verfassungsrechtlern klar betont, dass Grundrechtseingriffe stets eine gesetzliche Grundlage brauchen.
Die schwarzgrüne Koalition hat die damaligen Bedenken und unseren Gesetzentwurf vom Tisch gewischt und damit eine Chance zur rechtssicheren störungsfreien Beratung von Schwangeren vertan.“
Mit dem heute eingebrachten Antrag fordere DIE LINKE nun die Landesregierung auf, selbst aktiv zu werden, um das Spießrutenlaufen Schwangerer zu unterbinden, so Böhm.
„Nun ist es an Schwarzgrün, umgehend eine rechtssichere Regelung vorzulegen. Als LINKE haben wir mit unserem damaligen Gesetzentwurf Vorarbeit geleistet. Abschreiben ist in der Politik nicht verboten. Nachdem es die schwarzgrüne Mehrheit 2019 besser wusste, liegt nun der Ball eindeutig in ihrem Feld, es dann auch endlich besser zu machen.“
