Pressemitteilung
Gehsteigbelästigungen von Schwangeren dürfen nicht toleriert werden
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt bezüglich des Auflagenbescheides der Stadt Frankfurt gegenüber den Selbstbestimmungsgegnerinnen und -gegnern vor der Pro Familia-Geschäftsstelle in Frankfurt erklärt Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt muss dringend durch die Stadt Frankfurt angefochten werden. Es kann nicht sein, dass ein deutsches Gericht im 21. Jahrhundert zulässt, dass Frauen mit Desinformation bedrängt werden, weil sie eine staatliche Beratungsverpflichtung wahrnehmen müssen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sichert den Frauen im Gegenzug zur Beratungspflicht eine ergebnisoffene und anonyme Beratung zu. Dies wird durch die Gehsteigbelästigungen nachweislich verhindert.
Das Urteil belegt erneut die Unsinnigkeit der Regelungen der §§ 218 und 219 StGB und zeigt auf, wie dringend ein gesetzlicher Handlungsbedarf in diesem Bereich ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Ampelkoalition dies zum Anlass nimmt, um nicht nur umgehend den §219a StGB zu streichen, sondern auch die angekündigte, bundesgesetzliche Regelung zu den Gehsteigbelästigungen zügig auf den Weg zu bringen.“
Schon in der Anhörung zum Gesetzentwurf der LINKEN für eine Bannmeile um Konfliktberatungsstellen, Kliniken und Praxen habe es Äußerungen von Anzuhörenden gegeben, wonach der Erlass des hessischen Innenministeriums als untergesetzliche Regelung nicht genügen würde. Dies habe sich jetzt leider bestätigt, so Böhm.
„Es hätte Schwarzgrün gut angestanden, unseren Gesetzentwurf damals nicht einfach vom Tisch zu wischen. Eine gesetzliche Regelung hätte dem Thema ein höheres juristisches Gewicht beigemessen. DIE LINKE wird nun prüfen, ob ein erneuter Vorstoß im Landtag zur Sicherheit der Konfliktberatung zielführend ist.“
