Pressemitteilung
Gerichtsklatsche für sogenannten Verfassungsschutz: Schon wieder sollten NSU-Informationen geheim bleiben
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, demzufolge der Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ grundlegende Auskünfte über seine NSU-Aufklärung an Journalisten weitergeben muss, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es ist ein Stück aus dem Tollhaus: Der sogenannte Verfassungsschutz erstellte einen Bericht über seine eigene Arbeit im Bereich NSU und Rechtsextremismus zwischen 1992 und 2014. Aber niemand soll erfahren, was drin steht. Wenn es nach dem Willen der Schlapphüte ginge, bliebe dieses Wissen für 120 Jahre geheim.
Nicht einmal Presse-Anfragen, ob - und wenn ja - wie oft der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan Ernst sowie der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme und V-Mann Benjamin Gärtner in diesem Bericht genannt werden, wollte der ‚Verfassungsschutz‘ beantworten. Dabei würde dies uns und die Öffentlichkeit sicher sehr interessieren. Insbesondere ob, inwieweit, warum und von wem die Akten von Stephan Ernst bei der vermeintlichen NSU-Aufklärung gelöscht oder verarbeitet wurden.“
Es brauche offenbar ein Gerichtsurteil, damit der ‚Verfassungsschutz‘ grundlegende Presserechte achte und Auskunft darüber erteile, was er mit seinen Kompetenzen und den vielen Millionen Euro an Steuermitteln zustande bringe, so Schaus. Auch die Begründung des Gerichtes ist eine schallende Ohrfeige für den ‚Verfassungsschutz‘. weil das Gericht es offenbar für notwendig erachtet, dem Geheimdienst grundlegende Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht, Presserecht und demokratischem Staatswesen zu geben.