Pressemitteilung

Gesetzentwurf der LINKEN für ein Schutzzonengesetz: Schwangere müssen unbeeinflusst Beratung und Abbrüche wahrnehmen können

Petra HeimerFrauenGesundheit

Anlässlich der Vorstellung des LINKEN-Gesetzentwurfes für ein Schutzzonengesetz (Drs. 20/10658) erklärt Petra Heimer, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Schwangere müssen anonym und ergebnisoffen zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten werden und die Möglichkeit haben, Abbrüche ohne Druck durchzuführen - egal von welcher Seite dieser kommt. Diese Situation ist in Hessen nicht jederzeit und überall gegeben. Während es ganze Regionen gibt, wo ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung nicht mehr durchgeführt werden kann, werden andernorts – insbesondere in Frankfurt – Beratungsstellen regelrecht belagert, um die selbstbestimmte Entscheidung von Schwangeren zu beeinflussen.

Die schwarzgrüne Landesregierung hat es seit 2018 versäumt, den eigenen Koalitionsvertrag an dieser Stelle umzusetzen und eine rechtssichere Lösung im Sinne der Persönlichkeitsrechte der Schwangeren zu treffen. Mit unserem grundlegend überarbeiteten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2019 eröffnen wir der Regierungskoalition nun die Möglichkeit, diesen Fehler noch kurz vor Toresschluss zu korrigieren. Im Sinne der Betroffenen werben wir eindrücklich dafür, dass dies in der Koalition erkannt wird.“

Heimer warnt zugleich vor den Hoffnungen, die insbesondere die Grünen und Sozialminister Kai Klose in eine Bundesregelung zu setzen scheinen. Diese sei schon vor der Vorlage eines Bundesgesetzes verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.

„Eine Schutzzone ist ein Eingriff in das Versammlungsrecht. Seit der Föderalismusreform sind ausschließlich die Länder für diesen Grundrechtsbereich zuständig. Der Bund hat hier keinerlei Regelungskompetenz, wie auch Landes- und Bundesregierung auf Nachfragen eingeräumt haben. Natürlich wäre es besser, wenn es in dieser Frage eine bundesweit einheitliche Regelung gäbe.

DIE LINKE fürchtet jedoch, dass eine solche Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen scheitern würde. Deshalb sollten Minister Klose und die Regierungskoalition nicht auf Berlin hoffen, sondern in Hessen handeln – unser Gesetz zeigt wie es geht.“

 

Hinweis:

Den Gesetzentwurf und ein Hintergrundpapier finden Sie unten zum Download.

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