Pressemitteilung

Gnadenlose Abschiebepolitik. Hessens Landesregierung setzt sich massenhaft über das Verbot nächtlicher Abschiebungen hinweg

Saadet SönmezMigration und Integration

Anlässlich der Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage 20/5632, in der es unter anderem um die Einleitung von Abschiebungen zur Nachtzeit geht, erklärt Saadet Sönmez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die schwarzgrüne Landesregierung in Hessen betreibt eine besonders harte und menschenunwürdige Abschiebepolitik. Entgegen bundesgesetzlicher Regelungen werden in Hessen regelmäßig Menschen nachts aus ihren Wohnungen zur Abschiebung abgeholt.“

Das Aufenthaltsgesetz sehe in § 58 VII vor, dass Wohnungen zum Zwecke der Abschiebung nur in wenigen, begründeten Ausnahmefällen betreten und durchsucht werden dürften. Organisatorische Fragen, wie die Flugzeiten, seien ausdrücklich kein Grund für eine nächtliche Abholung der Betroffenen, so Sönmez. Das Gesetz diene dem Schutz der betroffenen Personen. Dass das Innenministerium nun erkläre, es wende den bundesgesetzlichen Schutzparagrafen nicht an, sei skandalös und beweise einmal mehr, dass die schwarzgrüne Landesregierung eine im bundesweiten Vergleich besonders gnadenlose Abschiebepolitik betreibe.

Außerdem sei die Begründung rechtlich ausgesprochen zweifelhaft. So begründe die Landesregierung ihr Vorgehen damit, dass es mit dem HSOG eine weitergehende Regelung getroffen habe, sodass sie das Bundesgesetz nicht anwenden müsse. Allerdings sei die aufenthaltsrechtliche Regelung die speziellere, so Sönmez, sodass das HSOG hier keine Anwendung finden könne, was ein Gerichtsurteil des VG Gießen bestätige. Folglich fänden in Hessen hunderte rechtswidrige Abschiebemaßnahmen statt.

„Die Begründung des Innenministeriums, warum die Abschiebemaßnahmen nachts durchgeführt werden müssten, sind auch schwer nachvollziehbar. So schreibt das Innenministerium, dass es in ‚Einzelfällen‘ wegen der Terminierung der Flugverbindungen zu Abschiebemaßnahmen zur Nachtzeit kommt. Allerdings sprechen die Zahlen für sich: 2019 wurden laut der Antwort des Innenministeriums insgesamt 1106 Abschiebungen nachts eingeleitet, das sind zwei Drittel der gesamten Abschiebungen. Im Jahr 2020 waren es immer noch 317 und damit jede fünfte. Solche ‚Einzelfälle‘ gibt es auch nur bei Hessens Innenminister Peter Beuth.“