Pressemitteilung

Goar T. im Hungerstreik in der Abschiebehafteinrichtung Darmstadt in kritischem Zustand

Saadet SönmezMigration und Integration

Wie DIE LINKE erfahren hat, ist die in der Abschiebehafteinrichtung inhaftierte russische Staatsangehörige Goar T. seit dem 13. Januar im Hungerstreik und in einem gesundheitlich kritischen Zustand. Dazu erklärt Saadet Sönmez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die am 11. Januar inhaftierte Goar T. ist bereits seit mehr als drei Wochen im Hungerstreik und sowohl psychisch als auch physisch in einem besorgniserregenden Zustand. Vergangene Woche wurde sie im Krankenhaus behandelt und dann in die Abschiebehafteinrichtung zurückgebracht, ohne dass ihre Familie darüber informiert wurde. Trotz der desolaten Verfassung der Frau halten die hessischen Behörden sowohl an der Inhaftierung als auch an der geplanten Abschiebung mittels Sammelcharter fest - das ist skrupellos!“

Frau T. sei in der Vergangenheit Opfer massiver Gewalt geworden, von Ihrem Ex-Mann entführt und mehrere Tage festgehalten worden. Laut Aussagen Ihrer Angehörigen führten die Haftbedingungen zu einer Retraumatisierung, sodass sich die psychische Verfassung der Frau zunehmend drastisch verschlechtere, so Sönmez.

„Es ist nicht zu fassen, wie stur die Zentrale Ausländerbehörde hier an ihrem Vorhaben festhält, während die pflegebedürftige Mutter ohne ihre Pflegeperson zurückgelassen wurde. Dieser Fall markiert einen erneuten Tiefpunkt der schwarzgrünen Abschiebepolitik. Wir appellieren an die Landesregierung, Humanität walten zu lassen, die Frau mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen und ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis inhaltlich zu prüfen.“


Hinweis:
Frau T. lebt seit 2016 in Deutschland und pflegte zuletzt Ihre schwerkranke Mutter, die nach einem Schlaganfall einen Grad der Behinderung von 70 und einen Pflegegrad von 3 aufweist und rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen ist. Über Ihren Rechtsanwalt hatte Frau T. bereits einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt. Statt diesen Antrag zu prüfen, veranlasste die Zentrale Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Gießen allerdings eine Inhaftierung, die mit einer nicht nachvollziehbaren Fluchtgefahr gerechtfertigt wurde.

Über den Fall berichtete die Frankfurter Rundschau zunächst anonym am 27.01.2022: https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/abschiebehaft-in-darmstadt-russin-soll-in-hungerstreik-sein-91263085.html