Pressemitteilung

Hanau-Untersuchungsausschuss: Es braucht eine Verschärfung des Waffenrechts

Saadet SönmezHanauAntifaschismusInnenpolitik

Anlässlich der Vernehmung von Mitarbeiterinnen Mitarbeitern der Waffenbehörde Main-Kinzig in der 31. Sitzung des Untersuchungsausschusses Hanau am gestrigen Montag erklärt Saadet Sönmez, Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Untersuchungsausschuss Hanau:

„Die Praxis in der Waffenbehörde war katastrophal nachlässig. Der spätere Täter versäumte jahrelang Fristen und verweigerte bei Nachfragen die Kooperation. Auf die Frage, ob dies nicht Konsequenzen für den späteren Täter hätte haben müssen, antwortete die Mitarbeiterin der Waffenbehörde E. B., dass dies nicht geübte Praxis gewesen sei. Gerade in so einem sensiblen Bereich wie dem Besitz von tödlichen Waffen, ist das absolut inakzeptabel – das gilt umso mehr, wenn man dies mit den engmaschigen Kontrollen von Behörden in anderen Bereichen vergleicht, wie z.B. Hartz IV. Die rechtlich vorgeschriebene persönliche Eignung des späteren Täters für den Besitz von tödlichen Schusswaffen hätte in Frage gestellt werden müssen. Prädikat für die Waffenbehörde: Unzuverlässig. “

Der Anschlag von Hanau und das Handeln der Waffenbehörde müsse zu grundsätzlichen Veränderungen führen, so Sönmez. Denn nicht nur der Anschlag von Hanau sei mit legalen Waffen begangen worden, sondern auch der rechte Terroranschlag von Wächtersbach im Jahr 2019. Außerdem gebe es viele Bezüge zu legalem Waffenbesitz und –handel bei dem Mord an Walter Lübcke. DIE LINKE sei überzeugt: Etwa 5 Millionen legale Schusswaffen in Deutschland seien ein zu hohes Gefahrenpotential. Daher müsse die leichte Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen generell reduziert werden. Dazu gehöre die vollständige Umstellung auf nicht-tödliche Schusswaffen im Bereich des Schießsports.

„Zwar ist auch für über 25-Jährige im Waffenrecht eine Überprüfung der persönlichen Eignung vorgesehen, de facto gibt es aber keine. Das darf so nicht bleiben: DIE LINKE möchte, dass alle Waffenschein- und Jagdscheininhaber sowie Inhaber von Waffenbesitzkarten bei Ersterwerb der entsprechenden Erlaubnisse und dann alle drei Jahre ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Attest vorlegen müssen.“