Pressemitteilung

Hessen braucht ein zukunftsfähiges Petitionsgesetz

Heidemarie Scheuch-PaschkewitzRegierung und Hessischer Landtag

Anlässlich der Zweiten Lesung der Gesetzentwürfe über die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag, erklärt Heidemarie Scheuch-Paschkewitz, Obfrau und im Petitionsausschuss für die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Für uns stand und steht das grundgesetzlich geschützte Recht der Petentinnen und Petenten im Vordergrund. Deshalb sieht unser Entwurf barrierearme Möglichkeiten der Einreichung vor, zudem auch eine Mitzeichnungsmöglichkeit sowie – wenn gewünscht -, die öffentliche Anhörung von Vertrauenspersonen.“

Es sei deutlich geworden, dass insbesondere Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen hinter dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag stünden, so Scheuch-Paschkewitz. Nur dieser Vorschlag sehe weiterhin eine Duldung bei ausländerrechtlichen Petitionen vor und schaffe damit Sicherheit und Planbarkeit für die von Abschiebung bedrohten Petentinnen und Petenten.

„Auch der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gemeinsam mit SPD und FDP für das Petitionsgesetz, sieht keinen gesetzlich festgeschriebenen Schutz vor Abschiebung bis zum Abschluss der Petition vor. Das ist eine bittere Enttäuschung für die Betroffenen, aber auch für diejenigen, die die Petentinnen und Petenten in ausländerrechtlichen Petitionen unterstützen.“