Pressemitteilung

Kampf um Aktienmehrheit an der Rhön-AG: Gesundheitsversorgung darf nicht an den Aktienmärkten entschieden werden

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Zu den Meldungen über den Streit der Großaktionäre Asklepios und B. Braun Melsungen um die Aktienmehrheit bei der Rhön AG, zu der das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) gehört, erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Marburger Landtagsabgeordnete:

 „Der Kampf der Großaktionäre Asklepios und B. Braun Melsungen um die Aktienmehrheit an der Rhön-AG ist ein Trauerspiel für Beschäftigte und Patienten. Er ist ein weiterer Beleg dafür, dass über unsere Gesundheitsversorgung nicht an den Aktienmärkten entschieden werden darf. Dass der Aktionär B. Braun mitten in der Corona-Pandemie sogar fordert, Dividenden in dreistelliger Millionenhöhe an die Aktionäre auszuschütten, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es ist grotesk, dass während andernorts über Pandemie-Zuschläge für Beschäftigte diskutiert wird, hier fette Dividenden für Aktionäre zulasten von Beschäftigten und Patienten ausgeschüttet werden sollen."

Aber auch eine Übernahme der Rhön-AG durch Asklepios sei keine bessere Alternative, so Schalauske, wie die Erfahrungen mit dem Konzern in Hessen zeigen. Bislang sei Asklepios vor allem dadurch aufgefallen, dass Tarifverhandlungen an anderen Kliniken verweigert worden seien. Tarifflucht und Kündigungsversuche gegen Betriebsräte gehörten hier zum Tagesgeschäft.

„Das Land Hessen hält noch immer fünf Prozent am UKGM. Die Landesregierung darf nicht weiter tatenlos zuschauen und muss ihren Einfluss zum Wohle der Patientenversorgung, der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und zur Sicherstellung von Forschung und Lehre geltend machen. Die Privatisierung des Universitätsklinikums durch die CDU-geführte Landesregierung unter Roland Koch war, ist und bleibt ein gravierender Fehler, der rückgängig gemacht gehört. Die Übernahmeschlacht an den Aktienmärkten machen erneut deutlich, dass das Uniklinikum in öffentliches Eigentum zurückgeführt werden muss."