Pressemitteilung

LINKES Petitionsgesetz stärkt die Rechte der Petentinnen und Petenten

Zur heutigen Ersten Lesung der Gesetzentwürfe über die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag erklärt Heidemarie Scheuch-Paschkewitz, Obfrau im Petitionsausschuss und Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„Der gemeinsame Entwurf der Regierungsfraktionen sowie SPD und FDP verpasst die Chance zur Schaffung eines modernen und bürgerfreundlichen Petitionsrechts. DIE LINKE hat deshalb einen eigenen Entwurf eingebracht, der an vielen Stellen fortschrittlicher ist. “


Im Gesetzentwurf der LINKEN stehe die Stärkung der Rechte der Petentinnen und Petenten im Vordergrund, so Scheuch-Paschkewitz. So solle dem Petitionsausschuss beispielsweise die Möglichkeit zustehen, im Rahmen seiner Zuständigkeit die Beteiligten sowie Zeugen und Sachverständige anzuhören. Ebenso sei eine Mitzeichnungsmöglichkeit vorgesehen. Bei der Erreichung des Quorums von mindestens 1500 Mitzeichnenden solle außerdem die Vertrauensperson öffentlich angehört werden können.


„Das grundgesetzlich geschützte Recht der Petentinnen und Petenten steht für uns im Mittelpunkt. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen zurückgestellt werden, sofern die Petition sich gegen diese Maßnahmen richtet. So lange der Landtag die Petition prüft, darf keine Abschiebung stattfinden. Denn durch eine Abschiebung würde das Petitionsrecht faktisch ausgehebelt. Diese Vorgehensweise ist in Hessen schon lange Praxis, sie muss auch gesetzlich festgehalten werden.“