Pressemitteilung

Lübcke-Untersuchungsausschuss: Fragwürdiger bis fehlerhafter Umgang mit Akten im Verfassungsschutz

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusRegierung und Hessischer Landtag

Zur heutigen Vernehmung von bisher zwei Zeuginnen des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Umgang mit Akten von Neonazis, darunter den Akten des Lübcke-Mörders, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Lübcke-Untersuchungsausschuss und ehemaliger Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„Der Untersuchungsausschuss muss den Fragen nachgehen, warum zahlreiche Akten von nordhessischen Neonazis durch das Landesamt für Verfassungsschutz gelöscht wurden. Anscheinend wurde mindestens zeitweise keine Einzelfallprüfung vor der Löschung von Personenakten vorgenommen – das gilt auch für die Akte des Lübcke-Mörders Stephan Ernst. Ob die Akten weiter relevant waren, wurde also nur unzureichend geklärt.

Die Zeugen sagten aus, dass man im Landesamt bei Hinweisen auf schwere Straftaten, Waffen, Sprengstoff usw. die Akten mittlerweile länger aufbewahren würde. Das ist gut, erklärt aber nicht, warum nach dieser Logik nicht schon früher verfahren wurde. Ebenso ist nicht zu verstehen, warum auch beim jahrzehntelang bekennenden Neonazi Markus H. die Akte gelöscht wurde, obwohl dieser auf Zugang zu Waffen klagte.“

Aktuell verlaufe die zweite Zeugenvernehmung, bei der unverständlich bleibe, warum der Vermerk „brandgefährlich“ bei Stephan Ernst durch den Behördenleiter zu keinen bisher erkennbaren Nachfragen und Ermittlungen zu Stephan Ernst geführt habe. Umso weniger sei zu verstehen, warum die Akte gelöscht wurde, so Schaus.