Pressemitteilung

Lübcke-Untersuchungsausschuss: Ungereimtheiten bei Aktenarbeit des LfV

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

In der heutigen Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses wurde eine ehemalige Mitarbeiterin des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) befragt, die an der internen Löschung der Akte von Stephan Ernst beteiligt war. Dazu erklärt Hermann Schaus, Obmann im Lübcke-Untersuchungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Zeugin bestärkte heute ihre Aussage aus der letzten Sitzung. Sie hat demnach den Hinweis gegeben, Ernst könne noch länger gespeichert bleiben, da er auf einer Mitgliederliste der ‚Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft‘ von Ende 2011 aufgeführt sei.

Wir mussten heute feststellen: Der Hinweis wurde nicht beachtet. Die Zeugin gestand ein, es sei ein Fehler gewesen, dass sie den Vorgang nicht weiter verfolgt habe. Diese Selbstkritik wissen wir zu schätzen - dem Innenministerium untergeordnete Behörden sind dazu sonst nicht in der Lage. DIE LINKE geht allerdings davon aus, dass die Verantwortung, den Hinweis nicht bearbeitet zu haben, bei der Abteilungsleitung lag. Die Personenakten, die geprüft werden sollten, lagerten in ihrem Büro. Das war nicht korrekt vermerkt – allein das ist ein Unding in der Aktenführung.“

Den Hinweis hätte die Sachbearbeitung von Stephan Ernst verarbeiten müssen, so Schaus. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso dies nicht geschehen sei. Zudem habe sich in der Sitzung ergeben, dass scheinbar weitere Unterlagen dem Ausschuss vorenthalten würden.

„Wir wissen weiterhin nicht, wo sich die handschriftlichen Prüfnotizen befinden, die an die Akte angeheftet wurden. Tackernadeln sind noch zu sehen, doch der Vermerk fehlt. Die Ausschussarbeit ist eine Farce, solange uns Unterlagen vorenthalten werden. Es muss vom Landesamt endlich alles auf den Tisch kommen und nicht erst dann, wenn wir durch Zeugenaussagen davon erfahren. Es ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit zu leisten.“