Pressemitteilung

Lübcke-Untersuchungsausschuss: Viele Fragen an Innenminister Beuth und Ex-Ministerpräsident Bouffier

Torsten FelstehausenLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

In der kommenden Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschuss am Donnerstag den 23.02.2023 werden der ehemalige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sowie Innenminister Peter Beuth (CDU) als Zeugen vernommen. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und Obmann im Untersuchungsausschuss der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Unter der Führung von Innenminister Peter Beuth verlor das Landesamt für Verfassungsschutz den Rechtsterroristen Stephan Ernst aus den Augen und ließ es zu, dass sich dessen extrem rechter Kumpane Markus H. legal bewaffnete. Er ist für das analytische Versagen im Kampf gegen die Extreme Rechte verantwortlich.

Wieso wurden KAGIDA und die AfD als Sammelbecken für Neonazis, Rassisten und Antisemiten nicht erkannt, sondern stattdessen als besorgte Bürger verharmlost? So war es doch KAGIDA und deren rechtes Umfeld, das Lübcke bereits 2015 auf der Bürgerversammlung in Lohfelden verbal angriff und ihn als Ziel markierte. Wieso zog Innenminister Beuth keine weitreichenden Konsequenzen aus dem Bericht, den er als ‚NSU-Geheimakten‘ über Jahre vor der Öffentlichkeit verheimlichte? – diese Fragen werde Beuth beantworten müssen.“

Beuth werde sich auch seine Aussage rechtfertigen müssen, Stephan Ernst sei ‚abgekühlt‘ gewesen, so Felstehausen. Der Begriff ‚abgekühlt‘ sei von Vertretern des Verfassungsschutzes im Untersuchungsausschuss als ‚unterkomplex‘ disqualifiziert worden. Er zeige exemplarisch, dass Innenminister Beuth selbst nach dem Mord an einem Parteifreund lieber populistisch daherrede, als seine Behörden tatsächlich für den Kampf gegen Rechts zu wappnen.

„Volker Bouffier wiederum wird beantworten müssen, wieso er in seiner Zeit als Innenminister dem Treiben des amtierenden Peter Beuth nur tatenlos zusah. Zudem stellt sich die Frage, weshalb er im NSU-Untersuchungsausschuss keine Fehler beim Verfassungsschutz feststellen konnte.“