Pressemitteilung

Maskenverweigerer-Fraktion der AfD ist schlicht quartalsirre

Torsten FelstehausenCoronaRegierung und Hessischer Landtag

Anlässlich der Ankündigung der AfD Fraktion, gegen die Maskenpflicht im Hessischen Landtag vor dem Hessischen Staatsgerichtshof klagen zu wollen, erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Alle seriösen wissenschaftlichen Erhebungen zeigen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leistet. Dass Abgeordneten der AfD diese simple Tatsache leugnen, zeugt nicht nur von einer unverantwortlichen Wissenschaftsverachtung, sondern bringt alle anderen Abgeordneten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtag ernsthaft in Gefahr und ist schlicht unverantwortlich. Wenn sich die Test- und Maskenverweigerer-Fraktion dann auch noch für ihr guten Hygienekonzept lobt, dann verschlägt es einem die Sprache. Die AfD-Fraktion hat offensichtlich nichts verstanden. Die angekündigte Klage der AfD vor dem Staatsgerichtshof ist der durchschaubare Versuch, sich bei sogenannten Querdenkern, Qanon-Anhängern und Quartalsirren anzubiedern.

Zudem gilt: Alle Hessinnen und Hessen müssen aktuell in verschiedenen Situationen Einschränkungen aus guten Gründen hinnehmen und Masken tragen. Dass ausgerecht die Law&Order-Abgeordneten der AfD sich über die Menschen in Hessen erheben wollen und glauben, dass Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen für sie keine Gültigkeit besitzen, ist schlicht unverschämt.“