Pressemitteilung

Mietentscheid Frankfurt: Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter - Demokratie darf nicht von der Kassenlage abhängig gemacht werden

Anlässlich des überraschenderweise bereits heute ergangenen Gerichtsurteils zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Mietentschied Frankfurt erklärt Jan Schalauske, Vorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist der Auffassung, dass Bürgerbegehren nur in Kommunen ohne Haushaltsdefiziten möglich sind. Doch die Möglichkeiten lokaler Demokratie dürfen nicht von der Haushaltslage einer Kommune abhängig gemacht werden, die wiederum das Ergebnis politischer Entscheidungen ist, etwa über Hebesätze und Steuerpolitik. Das Motto ‚Demokratie nur nach Kassenlage‘ kann keine Antwort auf drängende Probleme wie den Mietenwahnsinn in Frankfurt sein. Das Urteil zeigt: Neoliberales Denken schadet der Demokratie.“

Die Forderungen des Mietentscheids für mehr bezahlbaren Wohnraum und günstige Mieten seien legitim und berechtigt. Gerade in Zeiten des Mietenwahnsinns und explodierender Preise in allen Lebensbereichen sei das wichtiger denn je, so Schalauske weiter.

„Direkte Demokratie darf es nicht nur in Kommunen mit BioNTech-Geldern geben. Sie muss für alle in Hessen unabhängig vom Wohnort gelten. DIE LINKE wird deswegen auch weiterhin Bürgerbegehren unterstützen, die sich für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzen.“