Pressemitteilung

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz: DIE LINKE lehnt eine Migrationspolitik nach Nützlichkeitskriterien ab

Jan SchalauskeWirtschaft und Arbeit

„Es ist bezeichnend, zu welchem Zeitpunkt die Ampel-Regierung im Bund die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen hat. Nur zwei Wochen, nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihrer Zustimmung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems den Weg für massenhafte Entrechtung und Inhaftierung von Schutzsuchenden an den europäischen Außengrenzen ebnete, will die Bundesregierung nun Fachkräfte aus dem Ausland abwerben. Diese sollen zur Sicherung unseres Wohlstands beitragen. 

Einmal mehr wird deutlich, dass sich die Migrationspolitik an Nützlichkeitskriterien der Wirtschaft orientiert, statt sich von menschenrechtliche Prinzipien leiten zu lassen. Als LINKE lehnen wir eine solche Logik grundsätzlich ab und fordern gleiche soziale Rechte für alle Zugewanderten.“

Zudem würden sozial- und aufenthaltsrechtliche Garantien fehlen, um eingewanderte Arbeitskräfte im Fall eines Arbeitsplatzwechsels oder Jobverlustes abzusichern. Dies fördere Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse und würde dazu führen, dass Unternehmen das bestehende Lohnniveau oder die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterwandern versuchten, so Schalauske.

„Auch der sogenannte Spurwechsel wurde durch das neue Gesetz verschlimmbessert. Zwar erhalten Geduldete, die eine Ausbildung beginnen, in Zukunft eine Aufenthaltserlaubnis. Gleichzeitig schließt diese den Bezug von jeglichen Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus. Angesichts der bekannten Abschiebewut hiesiger Behörden wird das gerade in Hessen dazu führen, dass Auszubildende sich in Zukunft zwischen Bleiberecht und Existenzsicherung entscheiden müssen. Dies läuft der Intention der Gesetzesnovelle zu wider und muss dringend geändert werden.“