Pressemitteilung

Neues Personalvertretungsgesetz enttäuscht – echte Mitbestimmung sieht anders aus!

Torsten FelstehausenInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die regierungstragenden Fraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag große Ziele gesetzt, was den Bereich des Personalvertretungsrechts angeht. Es war von einer Stärkung der Arbeit der Personalräte die Rede und man wollte das Personalvertretungsrecht zeitgemäß ausgestalten. Der nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf enttäuscht vor dem Hintergrund dieser unterstützenswerten Ziele in jeder Hinsicht.“

Es sei zwingend, dass die unter der Regierung Koch eingeführten Beschleunigungsgesetze zurückgenommen würden, so Felstehausen. Damals seien Initiativrechte der Personalräte eingeschränkt und Mitbestimmungstatbestände gestrichen worden.

„Dass weitreichende Änderungen im Hessischen Personalvertretungsgesetz notwendig sind, ist unzweifelhaft. Aber die Änderungen, die die Landesregierung vorschlägt, sind nicht ausreichend, um das Gesetz auf den Stand von 2022 zu bringen. Wir brauchen für die hessischen Dienststellen ein Personalvertretungsrecht, welches den Dialog in den Mittelpunkt stellt. Wir brauchen eine Mitbestimmung, die ihren Namen verdient. Das Wichtigste ist aber, dass wir in diesem Prozess mit den zentralen Akteuren - den Gewerkschaften - zusammenarbeiten.“