Pressemitteilung

Neues Versammlungsgesetz: LINKE klagt vor dem Staatsgerichtshof: Normenkontrollantrag fertig gestellt – DIE LINKE stellt wesentliche Inhalte vor

Torsten FelstehausenInnenpolitikJustiz- und Rechtspolitik

Der Antrag auf Normenkontrolle der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag bezüglich des hessischen Versammlungsgesetzes wird dieser Tage fertig gestellt und in den nächsten zwei Wochen eingereicht. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Trotz breiten Protests hat die schwarzgrüne Mehrheit im Landtag im März dieses Jahres das so genannte Versammlungsfreiheitsgesetz verabschiedet. Die in der Anhörung seitens der Wissenschaft vorgetragene verfassungsrechtliche Kritik wurde ignoriert.

Deshalb sehen wir uns gezwungen, den Staatsgerichtshof mit dem Gesetz zu befassen. Ziel ist, das Gesetz für nichtig erklären zu lassen. Denn eins ist klar: Die Regelungen sind in weiten Teilen nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar. Wir haben den renommierten Professor Dr. Clemens Arzt mit der Prozessvertretung betraut, der die Klageschrift in den nächsten Tagen fertigstellen wird.“

Die schwarzgrüne Mehrheit habe bei der Erstellung des Gesetzes verkannt, dass Art. 14 der Hessischen Verfassung hinsichtlich der Möglichkeit der Einschränkung der Versammlungsfreiheit deutlich von der Regelung in Art. 8 des Grundgesetzes abweiche, so Felstehausen. Tatsächlich erlaube die Hessische Verfassung ausdrücklich nur ein Gesetz zur Regelung der Anmeldung, sodass die Versammlungsfreiheit in Hessen lediglich verfassungsimmanenten Schranken unterliege.

Diese ließen keinesfalls ein derartiges ‚Vollprogramm‘ von Beschränkungen zu, wie es im Gesetz vorgesehen sei.  Auch die Verfassungsmäßigkeit der Bannmeile um den Hessischen Landtag solle der Staatsgerichtshof in diesem Zusammenhang überprüfen.

Selbst wenn man den engeren Maßstab von Art. 8 des Grundgesetzes annehme, seien weite Teile des Gesetzes verfassungswidrig. Beispielhaft seien die weitreichenden Pflichten der Versammlungsleitung zu Anzeige und Datenerhebung genannt. Oder auch die weitreichenden Möglichkeiten der Anwesenheit der Polizeibehörden, von Bild- und Tonaufnahmen oder von Verbot und Auflösung.

„Wir können diese verfassungswidrige Rechtslage nicht hinnehmen. Unser Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger sich in Hessen wieder frei und ohne Angst vor Überwachung und Repressionen versammeln können.“