Pressemitteilung

AfD scheitert erneut vor Staatsgerichtshof: Alleiniges Motiv war, Misstrauen zu schüren

Ulrich WilkenJustiz- und RechtspolitikRegierung und Hessischer Landtag

Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute die Beschwerde der AfD-Fraktion zur Berechnung der Sitzverteilung nach der Landtagswahl 2018 abgelehnt. Anlässlich des Scheiterns der AfD vor dem Staatsgerichtshof erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist gut, dass die AfD-Fraktion mit ihrer Klage vor dem Staatsgerichtshof einmal mehr gescheitert ist. Abgesehen von teils abstrusen Argumentationen war beiden Klagen der AFD vor dem hessischen Staatsgerichtshof eines gemein: In beiden Fällen war es augenscheinlich die Intention der AFD, staatliche Maßnahmen und öffentliche Institutionen möglichst öffentlichkeitswirksam anzuzweifeln und zu beschädigen. Da kam ihnen die Klagemöglichkeit gerade Recht.“

Es stehe der AfD selbstverständlich zu, Rechtswege auszuschöpfen, so Wilken. Allerdings sei es ebenso wichtig und richtig, die Motive der Rechtspopulisten klar zu benennen: Der AfD gehe es um Destabilisierung und um das Schüren von Misstrauen.

„Es ist Aufgabe des Parlaments, den Rechtspopulisten solche Flanken nicht zu eröffnen und so zentrale Regelungen wie das Wahlgesetz so klar zu fassen, dass sie nicht für rechte Umtriebe missbraucht werden können.“