Pressemitteilung

Akten zum Mord an Walter Lübcke: Weiter Widersprüche zwischen Generalbundesanwalt und Innenminister Beuth - dreizehn andere Behörden involviert

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitikLübcke-Mord

Zur Aussprache über den Dringlichen Berichtsantrag der LINKEN im heutigen Innenausschuss erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: 

„Innenminister Peter Beuth (CDU) bleibt bei seinen Darstellungen vom November 2019. Demnach haben dem Generalbundesanwalt alle Geheimdienst-Informationen zu den mutmaßlichen Lübcke-Mördern Stefan Ernst und Markus H. bereits seit Juni 2019 vollständig vorgelegen. Auch werde Markus H. in den Geheimberichten aus 2013 und 2014 nicht erwähnt. Wieso der ermittlungsführende Generalbundesanwalt gegenüber dem Deutschen Bundestag schriftlich etwas anderes behauptet hat, wollte Beuth nicht kommentieren. Die Widersprüche dazu bleiben somit leider bestehen, da die Bundesanwaltschaft keinen Vertreter in den Innenausschuss schicken wollte."

Innenminister Beuth habe auf die Fragen der LINKEN eher beiläufig bekannt gegeben, dass insgesamt dreizehn Behörden in ganz Deutschland Daten an den GBA geliefert hätten, so Schaus. Daraus sei zu schließen, dass es über Ernst und H. auch bei zahlreichen anderen Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse und Vorgänge gäbe.

„Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem militärischen Abschirmdienst (MAD) scheinen fast alle Geheimdienste Informationen über die mutmaßlichen Mörder und Rechtsterroristen zu besitzen. Wenn das stimmt, dann zeigt sich, wie hoch aktiv und mobil Stefan Ernst und Markus H. sich in der Nazi-Szene bewegt haben – entgegen aller Einschätzungen der Behörden zu rein regionalen Neonazi-Strukturen in Hessen.“