Pressemitteilung

Anhörung zeigt: Gesetzentwurf von CDU/Grünen behandelt Migranten weiterhin als Menschen zweiter Klasse

Saadet SönmezKommunalesMigration und Integration

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/GRÜNEN für eine Änderung der hessischen Gemeindeordnung („Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften“) erklärt Saadet Sönmez, Sprecherin für Integrations-, Migrations- und Flüchtlingspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

"Die Ausländerbeiräte sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände und der Wissenschaft haben dem Gesetzentwurf von CDU und Grünen eine klare Abfuhr erteilt. Die vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Ausländerbeiräte sind keine Verbesserung politischer Teilhabe, sondern schränken diese weiter ein."

Dass sich die Regierungsfraktionen dieser geballten Kritik in einer öffentlichen Anhörung haben stellen müssen, liege vor allem daran, dass sie die Betroffenen vorher nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden hätten, so Sönmez. Wenn Gemeinden die Ausländerbeiräte ernst nähmen und mit Rechten und finanziellen Mitteln ausstatten würden, könnten die Beiräte auch gut arbeiten. Dennoch sei auch klargeworden, dass die Ausländerbeiräte nur ein Hilfsgremium sind, um die mangelnden politischen Partizipationsmöglichkeiten von Drittstaatsangehörigen auszugleichen. Mangels Mitbestimmungsrecht sei dies aber kaum möglich. Was wirklich helfen würde, sei die Einführung eines Wahlrechts für alle.

„Auch über dieses Thema hinaus hat die Anhörung gezeigt, dass Schwarzgrün demokratische Beteiligungsprozesse nicht ernst genug nimmt. DIE LINKE teilt die Kritik der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, wonach im Verfahren für den Gesetzentwurf den betroffenen Institutionen und Gruppen zu wenig Zeit für ihre Beratungen und Stellungnahmen eingeräumt worden ist. Zudem schränkt die geplante Anhebung der Mindeststärke der Fraktionen von zwei auf drei Abgeordnete die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten kleinerer Wählergemeinschaften und Listen unnötigerweise ein.“