Pressemitteilung

Antragshopping der Datenkrake stoppen. Schufa muss auf Kontoschnüffelei verzichten

Torsten FelstehausenDaten- und Verbraucherschutz

Mit dem Versuch, Kontodaten der Verbraucher systematisch auszuwerten und aus den Analyseergebnissen ein Geschäftsmodell zu entwickeln, scheint die SCHUFA in Bayern gescheitert zu sein. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung versuche die SCHUFA nun den Umweg über den Hessischen Datenschutzbeauftragten. Hierzu erklärt Torsten Felstehausen, digitalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dem Antragshopping der SCHUFA muss ein Riegel vorgeschoben werden. Der Versuch, bei unterschiedlichen Aufsichtsbehörden so lange Anträge einzureichen, bis eine Datenschutzbehörde ihre Zustimmung signalisiert, untergräbt das Vertrauen der Verbraucher in die Arbeit der Datenschützer.“

Dass der designierte neue Datenschutzbeauftragte Hessens, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, in seiner Antrittsrede forderte, die Aufklärung der Verbraucher zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu verbessern, stimme jedoch hoffnungsvoll, dass es nun ein Umdenken in der Hessischen Aufsichtsbehörde gebe, so Felstehausen.

„Mit ihrer neuen Software versucht die SCHUFA, den gläsernen Verbraucher Wirklichkeit werden zu lassen. Schon geringfügige Ratenverträge wie beim Handykauf sollen zukünftig als Vorwand dienen, um sämtliche Kontoauszüge der Betroffenen systematisch abzufragen und die Zahlungsströme zu analysieren. Dieser Ausforschung der privatesten Daten muss auch aus Hessen eine klare Absage erteilt werden.

DIE LINKE wird das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz aufrufen und den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dazu befragen.“