Pressemitteilung

Attac: Urteil zur Gemeinnützigkeit macht Steuerrechtsänderung nötig

Jan SchalauskeBundespolitik

Anlässlich der Veröffentlichung des Grundsatzurteils über die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac erklärt Jan  Schalauske, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das heutige Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein schwerer Schlag für politisches Engagement für eine bessere Welt. Mit dem Steuerrecht wird so der Einsatz für Gerechtigkeit und Solidarität unnötig erschwert.“

In einem heute bekannt gewordenen Urteil entziehe der Bundesfinanzhof der politischen Arbeit von Attac die Gemeinnützigkeit. Grundlage sei ein Verfahren, das von der Frankfurter Finanzbehörde betrieben worden sei und die Gemeinnützigkeit von Attac in Zweifel gezogen habe, so Schalauske. Das Gemeinnützigkeitsrecht dürfe nicht dafür instrumentalisiert werden, um zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für eine gerechte Gesellschaft, für Solidarität und für das Allgemeinwohl einsetzten, bei ihrer Arbeit zu behindern.

Schalauske: „Es ist völlig inakzeptabel, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für die so dringend notwendige Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit und für die wirksame Bekämpfung von exorbitantem Steuerraub durch transnationale Konzerne kümmert.

 

Wenn das Steuerrecht in Deutschland die Gemeinnützigkeit so regelt, dass neoliberale Lobbyorganisationen wie die Bertelsmann-Stiftung als gemeinnützig gelten, der Kampf für gerechte Steuern und eine solidarische Gesellschaft aber nicht, dann muss dieses Steuerrecht geändert werden. Für DIE LINKE steht ohne Wenn und Aber fest: Attac ist gemeinnützig – und das muss auch im Steuerrecht so anerkannt werden.“