Pressemitteilung

Bundesnotbremse: Statt hilfloser Ausgangssperren gehört die Unternehmens-Testpflicht ins Gesetz

Christiane BöhmCoronaGesundheit

Zur heute im Bundeskabinett beschlossenen sog. ‚Bundesnotbremse‘ erklärt Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es gibt keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse, dass nächtliche Ausgangssperren sinnvolle Maßnahmen der Pandemiebekämpfung sind, ganz besonders nicht in ländlichen Regionen. Sie sind vielmehr eine hilflose Krücke, wenn man nicht den Mut hat, die Unternehmen – außerhalb von Gastronomie, Kultur und Teilen des Einzelhandels – zu effektiven Maßnahmen zu zwingen. Deswegen ist es nicht zu verstehen, dass im geplanten Infektionsschutzgesetz erneut massive und fragwürdige Grundrechtseingriffe für Privatpersonen vorgesehen werden, jedoch die Testpflicht in Unternehmen nicht gesetzlich verankert werden soll. Warum wird dieser zentrale Bereich für eine gelingende Pandemiebekämpfung nur in Verordnungen angegangen? Offensichtlich konnte sich die SPD hier erneut nicht gegen die Wirtschaftsnähe der CDU behaupten.“

Es sei höchste Zeit, dass Grundrechtseingriffe nur noch evidenzbasiert erfolgten, so Böhm.

„Alle Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die Grundrechtseingriffe darstellen, dürfen nur dann umgesetzt werden, wenn sie wissenschaftlich geboten sind. Davon haben sich Bund und Land schon lange entfernt. Das RKI weist seit Monaten daraufhin, dass die Arbeitswelt einen signifikanten Beitrag zum Infektionsgeschehen beisteuert. Die Wirtschaftslobby verhindert genauso lange effektive und erforderliche Eingriffe. Bei den Beschränkungen des Privatlebens wird genau umgekehrt verfahren, was dazu führt, dass sich viele Menschen zunehmend von den tatsächlich notwendigen Maßnahmen abwenden. Zur Pandemiebekämpfung müssen alle gesellschaftlichen Bereiche endlich gleichermaßen beitragen, statt starken Lobbyinteressen Vorrang zu geben.“