Pressemitteilung

Corona-Pandemie: DIE LINKE legt Grundsatzpapier zur Gültigkeit von Grund- und Freiheitsrechte vor

CoronaUlrich WilkenJustiz- und Rechtspolitik

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sind gewisse Einschränkungen des öffentlichen Lebens sinnvoll. Dennoch ist es im Zuge der Corona-Pandemie zu einer Aushöhlung von Grundrechten gekommen, die teils sehr bedenkliche Ausmaße angenommen hat und nicht unwidersprochen bleiben darf – weshalb DIE LINKE-Fraktion dazu ein Grundsatzpapier erarbeitet hat. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg noch nie derart allumfassende Grundrechtseingriffe gegeben. Dabei muss klar sein: Grund- und Menschenrechte gelten auch in Zeiten, in denen aktuell dem Gesundheitsschutz Priorität eingeräumt wird.

Die Aushebelung des Demonstrationsrechts, wie sie am letzten Sonntag bei den Protesten der Seebrücke stattgefunden hat, obwohl dabei alle Abstandsgebote und Kontaktverbots-Anordnungen eingehalten wurden, zeigen: Es besteht die Gefahr, dass es einen Überbietungswettbewerb um die strengsten Verbote gibt. Was in Frankfurt mit Rückendeckung des CDU-geführten hessischen Innenministeriums stattgefunden hat, war unverhältnismäßig. Insbesondere, da hier neben dem Versammlungsrecht auch noch das Recht auf freie Berichterstattung einer Journalistin ausgehebelt wurde. Ein Vorgang, der auf jeden Fall ein parlamentarisches Nachspiel haben wird.“

Einschränkungen von Grundrechten seien nur rechtmäßig, wenn ein legitimer Zweck verfolgt werde, eine Eingriffsgrundlage vorliege und die Maßnahmen verhältnismäßig seien, so Wilken.

„Für DIE LINKE steht fest: Die Krise darf außerdem nicht dazu führen, dass fundamentale Normen der Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung sowie zwischen Bund und Ländern unter einem ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Notstandsvorbehalt stehen. Das wäre fatal. Grundrechtseinschränkungen dürfen nur zeitlich eng befristet erfolgen und müssen durch die Parlamente legitimiert werden.“
 

Hinweis: Das Grundsatzpapier finden Sie unten.