Pressemitteilung

Corona-Sonderzahlung für Menschen im Hartz-IV-System: Schluss mit Almosen, wirksame Hilfen sind notwendig

Christiane BöhmSoziales

Während sich heute das Bundeskabinett mit dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht befasst, beurteilt ein Karlsruher Gericht die einmalige Corona-Sonderzahlung für Menschen im Hartz-IV-System als verfassungswidrig. Dazu erklärt Christiane Böhm, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Arme Menschen haben in Deutschland auch in der Pandemie keinerlei Vorrang. Das zeigt der 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Dieser dokumentiert eine deutliche Verschärfung der sozialen Spaltung im Land. Er zeigt aber vor allem die beschämende Ignoranz gegenüber den Auswirkungen der Corona-Pandemie für Menschen im Sozialleistungsbezug.

Während Milliarden Euro für Unternehmen innerhalb weniger Tage bewilligt werden, werden nach 15 Monaten Pandemie Hartz-IV-Beziehende mit einmalig 100 Euro abgespeist. DIE LINKE dankt dem Sozialgericht Karlsruhe für die klare Feststellung, dass dieses Vorgehen als verfassungswidrig einzustufen ist und vielmehr in der Pandemie jeden Monat 100 Euro mehr erforderlich gewesen wären, um unvermeidbare Mehrkosten auszugleichen.“    

Menschen mit niedrigen Einkommen seien stärker von Corona-Erkrankungen betroffen. Um sie nicht noch weiter zu Verliererinnen und Verlieren in dieser Pandemie zu machen, müsse die hessische Landesregierung zudem dafür sorgen, dass die Impfungen schnell zu den Menschen kommen, die sie dringend brauchten, so Böhm.

„Weder auf Bundes- noch auf Landesebene werden Armutsthemen entschieden angegangen. Es wird dringend Zeit für eine Politik radikaler Umverteilung in diesem Land.“