Pressemitteilung

DIE LINKE: Keine weiteren verfassungswidrigen Experimente mit den Sonntagsöffnungen im Einzelhandel

Hermann SchausWirtschaft und Arbeit

Zu Forderungen des Handelsverbandes und der FDP zu weiteren Sonntagsöffnungen in der Vorweihnachtszeit erklärt Hermann Schaus, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist erst einige Monate her, dass der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag von Kirchen und Gewerkschaften die Ausweitung der Sonntagsarbeit in der Bedarfsgewerbeverordnung für unwirksam erklärt hat. Doch nun sind schon wieder die gleichen Unverbesserlichen am Werk und wollen nun angeblich coronabedingt, dass an allen vier Adventssonntagen die Läden für sechs Stunden geöffnet werden. Dies ist und bleibt verfassungswidrig, denn diese zusätzlichen Sonntagsöffnungen dienen nicht der Grundversorgung der Bevölkerung, sondern nur einer vermeintlichen Umsatzsteigerung.“

Wie auf Bestellung würden FDP und Handelsverband den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers aufgreifen, um eine generelle Ladenöffnung an Sonntagen zu etablieren, so Schaus. Deren Argument, die Kundenströme über die Woche ‚entzerren‘ zu wollen, wodurch auch die Corona-Beschränkungen angeblich besser einzuhalten seien, bleibe fadenscheinig und auch verfassungswidrig.

„Angst und fehlendes Geld lassen sich nicht mit einer vermeintlichen Entzerrung lösen. Zudem wurde jüngst in Nordrhein-Westfalen durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 1. Oktober 2020 entschieden, dass verkaufsoffene Sonntage auch in Corona-Zeiten nicht voraussetzungslos zugelassen werden dürfen. Damit ist klar: Die Landesregierung darf keine weiteren Sonntagsöffnungen auf Grundlage einer Corona-Verordnung erlauben.“