Pressemitteilung

Ermittlungsbehörden müssen Vater des Attentäters von Hanau in den Blick nehmen

Saadet SönmezInnenpolitikJustiz- und Rechtspolitik

Pressemitteilung

 

Wiesbaden, 15. Dezember 2020

 

Ermittlungsbehörden müssen Vater des Attentäters von Hanau in den Blick nehmen

Der Spiegel berichtet in seinem heutigen Artikel „Vater des Attentäters stellt rassistische Anzeigen – und fordert Tatwaffen zurück“, dass der Vater des Attentäters von Hanau seit Jahren rassistischen Verschwörungstheorien anhängt und jüngst die Tatwaffe zurück gefordert hat, die Opfer verunglimpft und die Freischaltung der volksverhetzende Website seines Sohnes verlangt. Dazu erklärt Saadet Sömnez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„Es ist völlig unverständlich, warum die Ermittlungsbehörden den sich offen rassistisch verhaltenden Vater des Attentäters gewähren lassen und nicht genauer unter die Lupe nehmen. Seit Jahren ist Rathjen Senior bei Behörden durch rassistische Verhaltensweisen aufgefallen und offenbar ist er stolz auf die schreckliche Tat seines Sohnes. Es ist völlig rätselhaft, warum die Generalbundesanwaltschaft nie Ermittlungen gegen ihn wegen möglicher Beihilfe oder Mittäterschaft geführt hat.“


Auch müsse durch die Ermittlungsbehörden geprüft werden, inwiefern Rathjens Verhalten weitere Straftatbestände erfülle. Schließlich habe er die Opfer seines Sohnes als Täter bezeichnet und Gedenkveranstaltungen als „Volksverhetzung“. Hierin könnte ein Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener begründet sein, durch weitere Verhaltensweisen könnten auch Delikte wie Volksverhetzung verwirklicht sein. Da der Generalbundesanwalt nicht gegen Rathjen Senior ermittle, müssten hier die hessischen Ermittlungsbehörden aktiv werden, so Sönmez. Auch habe Rathjen Senior die Herausgabe der Tatwaffe verlangt, dieses Begehren habe der Generalbundesanwalt zuständigkeitshalber an die hessischen Behörden weitergeleitet.


„Unter keinen Umständen darf die Tatwaffe oder sonstige Waffen in die Hände dieses Mannes gelangen. Hat der Mann eine Waffenbesitzkarte? Sollte dem so sein, muss sie ihm schnellstens entzogen werden.“