Pressemitteilung

Es bleibt dabei: Weg mit §219a und §218!

Christiane BöhmFrauen

Gestern Abend wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision von Kristina Hänel bezüglich ihrer Verurteilung wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach dem neugefassten §219a abgewiesen hat. Damit ist für die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel der Weg für eine Verfassungsbeschwerde endlich frei. Dazu erklärt Christiane Böhm, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Diese juristische Niederlage ist ein Erfolg: Nun kann Kristina Hänel endlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um den unsinnigen §219a endgültig streichen zu lassen. DIE LINKE steht dabei entschlossen an ihrer Seite und wird, wo immer möglich, Unterstützung für ihren Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen leisten.

Die eigentliche Verliererin der gestrigen Entscheidung sei aber die SPD: dass der neu gefasste Paragraph 219a Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche sachlich informieren wollen, nicht diskriminieren soll, hat sich wie erwartet als Luftnummer erwiesen, so Böhm. Es sei nun an der SPD, zu zeigen, was sie versprochen hat: Zusammen mit DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebe es eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag für die sofortige Streichung des §219a. Die SPD solle endlich eine Gewissensentscheidung einfordern, statt sich weiter von CDU und CSU am Gängelband durch die Manege führen zu lassen.

„Es bleibt dabei: Es muss das alleinige Recht der Schwangeren sein, über den eigenen Körper zu entscheiden. DIE LINKE fordert die sofortige Abschaffung der frauenverachtenden Paragrafen 218 und 219a!“


Hinweis:

Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt muss Kristina Hänel mit sofortiger Wirkung ihre Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von ihrer Homepage entfernen. DIE LINKE. im Hessischen Landtag wird deshalb ab sofort die bisher von Kristina Hänel angebotenen Informationen auf ihrer Homepage unter www.linksfraktion-hessen.de/koerperliche-selbstbestimmung hosten und damit dem Aufruf von Kristina Hänel Folge leisten.