Pressemitteilung

FDP-Gesetzentwurf zu „mobilem Arbeiten“: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Torsten FelstehausenDaten- und VerbraucherschutzDigitalisierungInnenpolitik

Zur heutigen gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses und Ausschusses für Datenschutz zum FDP-Entwurf für „mobiles Arbeiten“, erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:


„Nicht erst seit der Corona-Pandemie nimmt die Bedeutung von mobilem Arbeiten wie Telearbeit oder Homeoffice zu. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass sich der Landtag mit dem Thema intensiv auseinandersetzt. Frei nach dem Wahlkampf-Motto der FDP ‚Digitalisierung first – Bedenken second‘ wurden die FDP-Vorschläge aber inhaltlich von zahlreichen Sachverständigen kritisiert und zurückgewiesen. Gut gemeint ist eben noch nicht gut gemacht. Bedenken auszublenden, ist nicht der richtige Weg der Digitalisierung.“ 

Bereits in der ersten Lesung im Landtagsplenum habe DIE LINKE auf deutliche Schwächen der FDP-Anträge hingewiesen. Diese hätten sich in den Befragungen der Sachverständigen deutlich bestätigt, so Felstehausen.

„Einige Verbände und Sachverständige, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, lehnen den FDP-Entwurf aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Andere Sachverständige haben trotz Sympathien deutlich gemacht, dass Fragen der Mitbestimmung, des Arbeitsschutzes, der Entgrenzung von Arbeit, des Datenschutzes usw. mit dem FDP-Entwurf nicht beantwortet werden.

Der Anspruch ‚Gute Arbeit‘ wird nur gemeinsam mit den Beschäftigten und deren Vertretungen umgesetzt werden können. Daher muss die konkrete Ausgestaltung mobilen Arbeitens zusammen mit den Personalräten und Gewerkschaften in Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt werden. Eine Top-Down-Regelung des Landtags wird diesem Anspruch nicht gerecht.