Pressemitteilung

Freihaltepauschalen müssen für alle Kliniken gezahlt werden

Christiane BöhmGesundheit

Um Intensivkapazitäten zu schützen und Kliniken vom ökonomischen Wettbewerbsdruck zu entlasten, fordern seit Wochen Kliniken und Fachgesellschaften, dass wie während der ersten Pandemiewelle wieder Freihaltepauschalen für Intensivbetten gezahlt werden. Nun wurde im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage eine Wiedereinführung beschlossen – doch leider nur für ausgewählte Häuser. Dazu erklärt Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„In fast allen Kliniken werden Intensivkapazitäten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt. Alle Kliniken schaffen aktuell zusätzliche Kapazitäten, um die weitere Versorgung sicherzustellen. Statt diesen Einsatz anzuerkennen, werden zukünftig nur einige ausgewählte Kliniken für den Aufwand entschädigt. Diese bekommen die freigehaltenen Betten vergütet, während die kleineren Kliniken, die Menschen versorgen, dabei meist draufzahlen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass gerade kleinere Kliniken wieder einmal unter die Räder kommen werden. Diese sind häufiger in kommunaler Trägerschaft, zumeist im ländlichen Raum und oft sowieso schon in finanziell schwieriger Lage.“

Damit werde schlimmstenfalls die nächste Welle des Krankenhaussterbens eingeleitet, so Böhm. Das dürften wir keinesfalls zulassen, damit sich die allgemeine Versorgungslage nicht weiter verschlechtere.

„DIE LINKE fordert die schwarzgrüne Landesregierung auf, diese Fehlsteuerung zu korrigieren. Das Land Hessen muss die Freihaltepauschalen für die Intensivpflege in kleinen Kliniken selbst übernehmen und diese vor weiteren Defiziten bewahren.“