Pressemitteilung

Für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung

Christiane BöhmFrauen

Anlässlich der Vorstellung des LINKE-Gesetzentwurfes „zum Schutz der Rechte von schwangeren Frauen bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch“ erklären Christiane Böhm, frauen- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Claudia Hohmann, Geschäftsführerin der pro familia Frankfurt am Main:

„Der Staat hat die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit der Unterstützung von Schwangeren und Familien und dem Schutz des ungeborenen Lebens beauftragt. Der Gesetzgeber schreibt im Konfliktfall eine unverzügliche und ergebnisoffene Beratung vor, die vertraulich und auf Wunsch anonym zu erfolgen hat. Schwangere Frauen haben deshalb einen gesetzlich verankerten Anspruch: Auf den ungehinderten Zugang zur Konfliktberatung und auf Rahmenbedingungen, die dem besonders sensiblen  Beratungskontext den nötigen Schutz gewährleisten. Mit der Duldung von Menschengruppen vor  Beratungsstellen oder Praxen und Kliniken, die wie im Fall der Aktionen ‚40 Tage für das Leben‘ mit  lauten Gebeten, Gesängen und Plakaten gezielt den schwangeren Frauen ins Gewissen reden wollen, wird unserer Ansicht nach das hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonflikt (HAGSchKG) missachtet und der rechtliche Anspruch sowie die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte von Frauen und Familien eingeschränkt.“

Christiane Böhm ergänzt: „Unser Gesetzentwurf sichert die Rechte zur körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung der Schwangeren. Mit einem Bannkreis von 150 Metern, der an enge Vorgaben gebunden wird, bringen wir die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in eine gute Balance mit den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen.“

Claudia Hohmann unterstützt stellvertretend die vorliegende Gesetzesinitiative: „Der pro familia Ortsverband Frankfurt am Main e.V. hält die gesetzliche Verankerung einer Schutzzone vor Schwangerenberatungsstellen für unbedingt erforderlich und begrüßt deshalb den Gesetzentwurf der LINKEN.“

Hinweis: Den vorgestellten Gesetzesentwurf finden Sie anbei.